Welche Fahrten darf ich
als Vertriebspartnerin absetzen?

Nicht jede Fahrt, die irgendwie mit dem Vertrieb zu tun hat, ist automatisch absetzbar — und nicht jede private Fahrt ist automatisch ausgeschlossen. Der Grundsatz, an dem sich alles entscheidet: Die Fahrt muss überwiegend im Interesse des Gewerbes liegen.

Stand: 2026 4 Min. Lesezeit

Absetzbar oder nicht — die Übersicht

FahrtanlassAbsetzbar?
Fahrt zur Kundin für Beratung oder Verkaufja
Fahrt zur Produktpräsentation / Home-Partyja
Fahrt zu Schulung, Seminar oder Teammeetingja
Fahrt zu einem Firmen-Event oder Kongressja
Fahrt zum Post-/Paketversand von Bestellungenja
Fahrt zum Einkauf von Produkten für den eigenen Gebrauchnein
Fahrt zu einem rein privaten Treffen mit geschäftlichem „Nebenaspekt"in der Regel nein

Die letzte Zeile ist in der Praxis die häufigste Streitfrage: Ein Kaffeetreffen mit einer Freundin, bei dem nebenbei auch über Produkte gesprochen wird, bleibt eine private Fahrt — der geschäftliche Nebenaspekt reicht nicht aus, um den Grundcharakter des Treffens zu ändern. Umgekehrt zählt ein Termin, der von Anfang an als Beratungsgespräch vereinbart wurde und bei dem privat und geschäftlich sich vermischen, in voller Höhe als Dienstfahrt — solange der geschäftliche Zweck erkennbar überwog.

Was pro Fahrt dokumentiert werden sollte

Damit eine Fahrt im Zweifelsfall standhält, reicht der bloße Stichpunkt „Kundentermin" nicht aus. Sinnvoll dokumentiert sind: Datum, Start- und Zielort, gefahrene Kilometer sowie der konkrete geschäftliche Anlass — zum Beispiel „Produktberatung bei Frau Meyer, Musterstadt" statt nur „Kundentermin". Je konkreter die Angabe, desto weniger Raum bleibt für Rückfragen bei einer späteren Prüfung.

Sonderfall: Homeoffice als Ausgangspunkt

Wird die Vertriebstätigkeit von zuhause aus organisiert — Lager für Produktmuster, Schreibtisch für Bestellabwicklung, Video-Calls mit dem Team —, zählt die Wohnung häufig als Betriebsstätte. Das hat eine konkrete Konsequenz für die Fahrtkostenabrechnung: Fahrten von dort zu Kundenterminen sind dann in vollem Umfang als Betriebsausgabe absetzbar, nicht nur zur halbierten Entfernungspauschale, wie sie für den klassischen Arbeitsweg gilt. Der Unterschied wirkt sich direkt auf die Höhe der absetzbaren Kilometerkosten aus und wird in der Praxis häufig übersehen, weil viele Nebenerwerbler ihre Wohnung gar nicht als „Betriebsstätte" wahrnehmen.

Warum sich die genaue Zuordnung lohnt

Wer 40 Fahrten im Jahr zu je 12 km von zuhause zu Kundenterminen macht, kommt auf 480 km. Bei voller Absetzbarkeit (0,30 €/km) sind das 144 € Betriebsausgaben — bei der halbierten Entfernungspauschale, wie sie für reine Arbeitswege gilt, wäre es nur ein Bruchteil davon.

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Vertriebsfahrten automatisch erfasst

GPS zeichnet auf, Sie tragen nur noch den Zweck ein.