Kilometerpauschale in der EÜR
richtig eintragen

Das Fahrtenbuch beantwortet die Frage, welche Fahrten stattgefunden haben. Die EÜR beantwortet eine ganz andere Frage: wie diese Fahrten in einer einzigen Zahl in der Gewinnermittlung landen. Beide Dokumente lösen unterschiedliche Aufgaben — und werden trotzdem oft verwechselt.

Stand: 2026 6 Min. Lesezeit

Nachweis und Buchungsposition sind zwei verschiedene Dinge

Ein verbreitetes Missverständnis: Manche Kleinselbstständige glauben, das Fahrtenbuch selbst müsse Teil der EÜR-Einreichung sein. Das stimmt nicht. In der EÜR taucht nur eine einzige, daraus errechnete Summe als Position unter den Betriebsausgaben auf. Das Fahrtenbuch bleibt im eigenen Unterlagenordner — es wird nur dann relevant, wenn das Finanzamt bei einer Rückfrage oder Prüfung konkret danach verlangt. Wer kein Fahrtenbuch führt, kann zwar trotzdem eine Zahl in die EÜR eintragen, hat im Ernstfall aber keinen belastbaren Nachweis dafür.

Zwei Methoden, zwei völlig unterschiedliche Buchungen

Welche Zahl am Ende in der EÜR steht, hängt davon ab, für welche der beiden Abrechnungsmethoden man sich entschieden hat — und diese Entscheidung wirkt sich auf die gesamte Buchführung des Jahres aus, nicht nur auf eine einzelne Position:

Ein Methodenmix funktioniert nicht

Innerhalb eines Fahrzeugs und eines Jahres lässt sich nicht zwischen Pauschale und tatsächlichen Kosten hin- und herwechseln, je nachdem was gerade günstiger wäre. Die Entscheidung gilt für das gesamte Wirtschaftsjahr und muss vor der ersten Buchung feststehen.

Kilometerpauschale: Beispielrechnung

Wer sich für die Kilometerpauschale entscheidet, rechnet mit einem festen Satz von 0,30 € je gefahrenem betrieblichen Kilometer beim Privatfahrzeug. Ein Beispiel: Eine selbstständige Beraterin fährt im Jahr 2.400 km zu Kundenterminen mit dem eigenen Pkw. In der EÜR landet dafür eine einzige Position: 2.400 km × 0,30 € = 720 € als Betriebsausgabe. Tankbelege, Werkstattrechnungen oder die Kfz-Versicherung tauchen daneben nicht noch einmal auf — sie sind mit der Pauschale bereits abgegolten.

Bei einem Fahrzeug im Betriebsvermögen wird dagegen nicht pauschal, sondern nach dem tatsächlichen privaten Nutzungsanteil gerechnet — über die 1 %-Regel oder über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Welche der beiden Methoden sich eher lohnt, hängt vom Fahrzeugwert und vom privaten Nutzungsanteil ab: 1 %-Regel oder Fahrtenbuch — der Rechner →

Kilometerpauschale ist nicht die Entfernungspauschale

Beide Begriffe werden häufig verwechselt, meinen aber unterschiedliche Dinge. Die Kilometerpauschale gilt für betriebliche Fahrten Selbstständiger und Freiberufler mit dem Privatfahrzeug — etwa zu Kundenterminen, Behörden oder Fortbildungen. Die Entfernungspauschale dagegen betrifft ausschließlich den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und wird unabhängig vom Fahrzeug pro Entfernungskilometer angesetzt, nicht pro gefahrenem Kilometer. Für Selbstständige ohne feste Betriebsstätte außerhalb der Wohnung stellt sich diese Unterscheidung in der Praxis seltener, sollte aber vor der ersten Buchung geklärt sein — insbesondere bei Freiberuflern mit wechselnden Einsatzorten.

Der praktische Ablauf zum Jahresende

Der größte Zeitfresser bei der EÜR-Erstellung ist fast immer dieselbe Aufgabe: Belege und Kilometer im Nachhinein rekonstruieren. Wer Fahrten laufend erfasst statt sie am Jahresende aus Kalendereinträgen und Erinnerung zusammenzusuchen, muss zum Jahresende nur noch eine einzige Zahl übertragen — die Gesamtkilometerzahl beziehungsweise den daraus errechneten Betrag, in die passende Position der Anlage EÜR. Der Unterschied zwischen „ein Wert übertragen" und „ein Jahr rekonstruieren" macht in der Praxis den überwiegenden Teil des Aufwands rund um die Fahrtkosten aus.

Fahrtenbuch und Rechnungen gehören zusammen

Die Fahrtenbuchdaten bilden nur einen Teil der EÜR-Unterlagen. Einnahmen aus Rechnungen, Kundendaten und sonstige Belege lassen sich ergänzend mit einem Rechnungstool wie einfaches-buero.de verwalten.

Weiterlesen: Wer muss überhaupt ein Fahrtenbuch führen? → · Fahrtenbuch kostenlos führen →

Fahrtkosten laufend statt am Jahresende

GPS erfasst jede Fahrt automatisch — die EÜR-Position steht am Jahresende sofort fest.